Auswirkungen, Kritik und Prognosen aus der Transport- und Logistikbranche
Die Bundesregierung in Deutschland plant eine Erweiterung der Lkw-Maut, die zum 1.Dezember 2023 in Kraft treten soll. Zweck dieser Maut ist die langfristige Reduzierung der CO2-Emissionen und die Beschleunigung der Umstellung auf umweltfreundlichere Antriebstechnologien im Verkehrssektor.
Laut der IHK Chemnitz könnten die Neuerungen im Mautgesetz zusätzliche jährliche Kosten von rund 7,62 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft mit sich bringen, wobei zu berücksichtigen ist, dass im Koalitionsvertrag die Vermeidung einer Doppelbelastung durch den CO2-Preis festgelegt wurde.
Hierzu haben wir Ihnen einen sehr interessanten Artikel der IHK Chemnitz verlinkt.
Welche Kosten fallen bei der CO2 Maut an?
Ab dem 1. Dezember 2023 wird in Deutschland voraussichtlich eine CO2-Maut eingeführt, die auf den CO2-Emissionen der Fahrzeuge basiert. Ein zusätzlicher Mautteilsatz von 200 Euro pro Tonne CO2 wird erhoben. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die mehr CO2 ausstoßen, höhere Mautgebühren zahlen müssen.
Die genauen Mautsätze variieren je nach Fahrzeugtyp und -größe, Emissionsklasse und der Art der Straße, auf der gefahren wird.
Die Maut setzt sich aus folgenden vier Komponenten zusammen:
- Kosten für Luftverschmutzung
- Lärmbelastung
- Infrastruktur
- CO2-Emissionen
Beispielsweise beträgt der Mautsatz für ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 6 mit einer Achs- und Gewichtsklasse von mehr als 18 Tonnen und bis zu 3 Achsen 30,50 Cent pro Kilometer. Dieser setzt sich zusammen aus 2,2 Cent für Luftverschmutzung, 1,6 Cent für Lärmbelastung, 14,3 Cent für Infrastruktur und 12,4 Cent für CO2-Emissionen.
Ein prägnantes Beispiel für die Auswirkungen der Mauterhöhung möchten wir Ihnen nachfolgend mit der Strecke von Stuttgart-Zuffenhausen nach Hamburg verdeutlichen. Die Route umfasst insgesamt 660,1 km. Betrachtet man einen Sattelzug mit 5 Achsen, einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen und der Emissionsklasse Euro 6, so zeigt sich folgendes Bild: Die aktuellen Mautkosten betragen 125,45 Euro. Die voraussichtlichen “neuen” Mautkosten ab Dezember liegen bei 229,77 Euro.
Das entspricht einer Erhöhung von beeindruckenden 83,2%. Dieses Beispiel verdeutlicht die erhebliche finanzielle Mehrbelastung, die auf Transportunternehmen zukommt.Für umweltfreundlichere Fahrzeuge, die besser als die Euro 6-Norm sind, sind die Mautsätze deutlich niedriger. Ein Fahrzeug der Kategorie G5 mit mehr als 18 Tonnen und bis zu 3 Achsen zahlt beispielsweise nur 5,20 Cent pro Kilometer, wobei die Kosten für CO2-Emissionen auf 0 Cent gesetzt sind.
Dieser Kostenfaktor soll einen Anreiz schaffen, umweltfreundliche Fahrzeuge anzuschaffen. Eine detaillierte Übersicht über die Mautsätze ab dem 1. Dezember 2023 finden Sie in diesem Dokument: Mautsätze ab 01.12.23.
Welche Änderungen ergeben sich im Detail?
Einführung der CO2-Maut: Ab Dezember 2023 wird ein neues Tarifmerkmal eingeführt, die CO2-Emissionsklassen. Für jede Tonne CO2, die ein LKW ausstößt, wird ein Aufschlag von 200 € erhoben. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß entrichten müssen.
Ausnahmen von der CO2-Maut: Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2025 von der Maut befreit. Danach sollen sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautsatz entrichten.
Änderung der Gewichtsklasse: Mit der Einführung der CO2-Emissionsklassen ändert sich die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse. Bisher wurde das maximal zulässige Gesamtgewicht herangezogen, neu ist die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers. Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse als bisher fallen.
Mautpflicht für erdgasbetriebene Fahrzeuge: Ab 1. Januar 2024 werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge (CNG/LNG) nach einer Klassifizierung in Schadstoffklassen mautpflichtig, analog den mit Diesel angetriebenen Fahrzeugen. Die derzeitige Mautbefreiung gilt somit noch bis zum 31. Dezember 2023.
LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen: Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten.
Ausnahmen gelten für emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen. Diese sind dauerhaft von der Maut befreit. Ebenso sind sogenannte Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen von der Maut befreit.
Mit welchen Einnahmen rechnet die Bundesregierung?
Mit den neuen Mautsätzen werden bis zum 1.12.2027 Mauteinnahmen in Höhe von mehr als 71 Milliarden Euro erwartet. Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro.
Die Verwendung der Mauteinnahmen wird ebenfalls neu geregelt. Die Hälfte der Mauteinnahmen ist weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen vorgesehen. Der Rest darf und wird nun auch ganz allgemein auf den Bereich Mobilität und auf Maßnahmen für die Schiene ausgelegt.
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