Verzollung verständlich erklärt
Die Schweiz liegt in Mitteleuropa und zählt mit 8,6 Millionen Einwohner zu den dichter besiedelten Staaten des Kontinents. Trotz ihrer zentralen Lage, ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union, kein Teil der Europäischen Zollunion und auch kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR. Anders als beim Personenverkehr, müssen wir unser Nachbarland beim Warenverkehr als Drittstaat behandeln und dementsprechend die Zollvorschriften und Grenzkontrollen beachten.
Wichtiger Handelspartner
Gemessen am Gesamtvolumen von 109,5 Mrd Euro waren die Eidgenossent im Jahr 2021 der achtgrößte Handelspartner Deutschlands. Damit lagen die Im- und Exporte sogar vor Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Russland, Spanien und der Türkei.
Beim Statistischen Bundesamt finden Sie zu den Handelspartnern der Bundesrepublik Deutschland eine aussagekräftige Publikation.
Schweizer Zollunion
Die Schweiz bildet mit dem Kleinstaat Fürstentum Liechtenstein eine Zollgebiet, obwohl Liechtenstein ein Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums EWR ist. Die beiden Staaten teilen sich den Schweizer Franken als gemeinsame Währung.
Transporte in die Schweiz
Für die Schweiz gelten gesonderte Regeln und Bestimmungen. So können Waren nicht ohne Weiteres in die Schweiz transportiert werden, da die Schweiz nicht zur Zollunion der EU gehört. Somit müssen die Waren vorher beim Zoll angemeldet und ggf. auch verzollt werden.
Notwendige Dokumente
Zur Grenzüberfahrt in die Schweiz oder nach Liechtenstein sind folgende Dokumente notwendig:
- CMR Frachtbrief
- Handelsrechnung / Packliste
- Ursprungserklärung
Erklärung auf der Rechnung (Warenwert bis 6000 €)
EUR1 (bei Warenwert über 6000 €) - Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Bei einem Warenwert von unter 1000 Euro genügt die Rechnung als Ausfuhrdokument. Die Anmeldung erfolgt formlos. Dabei wird dem Grenzzollamt eine Kopie der Handelsrechnung vorgelegt, wobei die abgestempelte Kopie als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke gelten wird. Ab 1000 Euro Warenwert oder einem Gewicht von 1000 kg muss immer ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden.
Einstufiges Verfahren
Bei einem Warenwert von unter 3000 Euro kann dieses vereinfachte Verfahren angewendet werden und würde folgendermaßen ablaufen:
- Anmeldung an das Ausfuhrzollamt via ATLAS. Dieses IT Verfahren gewährleistet die Abfertigung und Überwachung grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
- Die Ausfuhrzollstelle entspricht immer dem Binnenzollamt (Am Ort des Verkäufers)
- Ausfuhrzollstelle dient gleichzeitig als Ausgangszollstelle
Dabei muss die Ware beim Binnenzollamt des Versender nicht vorher angemeldet und gezeigt werden, weil die Ausfuhrzollstelle gleichzeitig als Ausgangszollstelle dient.
Zweistufiges Verfahren
Bei einem Warenwert ab 3000 Euro muss immer das zweistufige Verfahren angewendet werden. Hierbei kann der Transporteur die Ware nicht direkt zur Grenze bringen. Stattdessen erfolgt eine Gestellung der Ware beim Ausfuhrzollamt (Binnenzollamt). Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ausstellung eines ABD (Ausfuhrbegleitdokument) und die Ware wird überlassen. Nun kann der Transport beginnen! Auf dem ABD befindet sich die Movement Reference Number, hinter der sich alle für die Ausfuhr relevanten Daten befinden.
Am Grenzzollamt kommt es dann zur erneuten Gestellung der Ware. Dabei wird überprüft, ob die gestellte Waren mit den Angaben im ABD übereinstimmt. Dabei liegt es im Ermessen des Zollamtes, wie genau die Ware überprüft wird.
Nachdem die Ausfuhr erfolgt ist, sendet das Ausgangszollamt eine Ausgangsbestätigung an das Ausfuhrzollamt. Dem Versender wird vom Ausfuhrzollamt ein Ausgangsvermerk ausgestellt. Das gilt als Bestätigung, dass die Ware tatsächlich ins Ausland ging. Das ist für den Exporteur besonders wichtig, denn es dient als Umsatzsteuer-Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei Transporten von EU-Land zu EU-Land erfüllt die Gelangensbestätigung diesen Nachweis.
Die Schweiz als Transitland
Bei Transporten aus Deutschland nach Italien verläuft die schnellste Route oft durch die Schweiz. Gerade bei zeitkritischen Transporten kommt es auf jede Minute an, weswegen das Umfahren der Schweiz zu zeitaufwendig wäre. Hier bietet das T2 Versandverfahren eine Abhilfe.
Das T2 Versandverfahren eignet sich für Waren, die einem EU oder EFTA* Mitgliedsstaat hergestellt oder verzollt wurden. Durch dieses Versandverfahren bleibt der zollrechtliche Status erhalten und es ermöglicht eine kurzzeitige steuer- und zollfreie Einfuhr in und aus der Schweiz. Dadurch findet bei einem Transport von Deutschland nach Italien keine Verzollung statt, obwohl der Transport durch ein Drittland führt. Das T2 Versandverfahren wird am Bestimmungsort bei der Zollabfertigung in Italien wieder geschlossen. Mit diesem Verfahren spart man sich den Umweg über Österreich und die Ware erreicht früher ihren Bestimmungsort.
Gerade bei wichtigen Transporten sollte alles gut organisiert sein. Damit die Grenzüberfahrt reibungslos verläuft, empfiehlt sich der Einsatz eines zuverlässigen Logistikpartners. Redspher verfügt über das nötige Team und die nötige Erfahrung, um Ihre Ware schnell und sicher in die Alpenrepublik zu bringen. Kontaktieren Sie uns einfach und wir organisieren Ihren nächsten Schweiz Transport für Sie.
Redspher übernimmt keine Garantie für die Nutzung dieser Informationen und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fehler oder Ungenauigkeiten, die in den in diesem Dokument enthaltenen Informationen jetzt oder in Zukunft auftreten können.
Erfahren Sie mehr unter www.zoll.de oder lassen Sie sich direkt von unseren Transportexperten beraten.
*EFTA Mitglieder sind Island, Liechtenstein Norwegen und die Schweiz.